Hinweise zu Urnengräber
Urnengräber – einzigartige Gestaltung der Ruhestätte
Nach einer Einäscherung stellt sich die Frage: Was nun? Selbstverständlich benötigen wir einen passenden Aufbewahrungsort in Form einer Urne, um dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen. Die Urne ist dabei, wie auch das Grab, ein Andenken. Um dieses Andenken noch schöner zu gestalten, kann man ganz individuell nach seinem Geschmack oder nach Wunsch des Verstorbenen einen Gedenkstein und/oder eine Gedenktafel anfertigen lassen. Aufgrund hoher Maßarbeit und Präzision bei der Herstellung unserer Produkte, erhalten Sie ein einmaliges Andenken an Ihren Verstorbenen. Wie bei Gräbern auch, empfiehlt es sich bei Fragen ein Fachgespräch mit uns zu führen, um sich professionell beraten zu lassen.
Urnengrabsteine – Besonderheiten, die beachtet werden sollten
Die Urnenbestattung weist ebenso wie die Sargbestattung viele Einzelheiten auf, die bedacht werden sollten. Entscheidet man sich für eine Urnenbestattung, so muss man sich im Vorfeld im Klaren darüber sein, ob die Urne ober- oder unterirdisch verwahrt werden soll. Zudem kann man sich zwischen einer Einzel- oder Gemeinschaftsgrabanlage und einem Reihen- oder Wahlgrab entscheiden. Entscheidet man sich für eine oberirdische Bestattung, so kann die Urne beispielsweise in einer Wandnische aufbewahrt werden.
Größen, Liegezeiten und Genehmigungen für Urnengräber
Die Grabstelle der Urne beschränkt sich im Normalfall auf 80x80 cm. Dennoch kann im Falle eines Wahlgrabes die Lage und Größe selbst bestimmt werden. Je nach Friedhofssatzung sind die Liege- und Verlängerungszeiten variabel. Im Normalfall liegen diese zwischen 20 und 30 Jahren. Zudem ist die Tiefe des Grabes abhängig von der Bodenbeschaffenheit des Friedhofes. Setzt man die Urne in einem Reihengrab bei, so ist das Mitspracherecht des Pächters geringer als bei einem Wahlgrab. Die Lage beim Reihengrab ist vorbestimmt, d.h. sie werden der Reihe nach vergeben. Reihengräber dürfen nicht als Familiengräber verwendet werden, da pro Grab nur eine Urne aufbewahrt werden darf.
Setzen von Grabeinfassungen und Auswahl des Urnengrabsteins
Unabhängig vom Reihen- oder Wahlgrab kann jedes Urnengrab über einen individuellen Urnengrabstein inklusive Grabeinfassung verfügen. Aufgrund der Tatsache, dass ein Urnengrab über eine kleinere Fläche verfügt, ist es schon nach wenigen Wochen möglich eine Grabeinfassung zu setzen. Sollte die Erde dennoch etwas nachsacken, ist dies noch lange kein Grund zur Besorgnis, da keine Schäden an der Grabeinfassung entstehen können. Das Setzen einer Grabeinfassung bei gefrorener Erde sollte vermieden werden, da ein sehr hoher Arbeitsaufwand betrieben werden müsste, welcher hohe Kosten verursachen kann.
Bei der Wahl des Urnengrabsteins kann man sich zwischen stehenden und liegenden Grabsteinen oder auch Grabstelen entscheiden. Dabei ist die Größe auch von Bedeutung, denn bei einem Grab mit den Maßen 80x80cm sollte der Grabstein vergleichsweise nicht zu groß sein, da es sonst überladen aussieht.
WICHTIG: Bei jeder Entscheidung sollte man die Friedhofssatzung beachten, denn diese legt die relevanten Regeln fest, welche z.B. die Größe, Beschaffenheit oder Form definieren. Somit ist es wichtig bei der Beantragung und Genehmigung diese Regeln zu beachten, damit keine Komplikationen auftreten.